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Der Like-Button ist nicht mehr wie bisher ohne Weiteres einsetzbar.
Facebook-Like-Button - ACHTUNG Abmahngefahr!
Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.03.2016) hat entschieden, dass der Facebook Like-Button nicht mehr einfach so auf Websites eingebunden werden darf:
Durch den Button erfolgt bereits bei bloßem Seitenaufruf eine Datenübermittlung an Facebook, u.a. die IP-Adresse des Besuchers. Ganz unabhängig davon, ob dieser Facebook-Mitglied ist oder nicht. Das Landgericht Düsseldorf entschied, ohne ein entsprechendes Einverständnis ist dies ein gravierender Verstoß gegen den Datenschutz. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt, aber mit der weiteren Nutzung des üblichen Like-Buttons kann sich jeder Unternehmer einer Abmahnung aussetzen.
Wenn Sie nicht auf Social Media Plugins verzichten wollen:
Bei der sogenannten 2-Klick-Lösung werden die Social Plugins erst aktiviert, wenn der Nutzer per Klick ausdrücklich sein OK gibt. So werden ohne aktives Zutun des Nutzers keine Daten übertragen. Darüber hinaus muss natürlich auch die Datenschutzerklärung der Website entsprechend angepasst werden.
Hier sehen Sie die Lösung der beklagten Firma Fashion ID von Peek und Cloppenburg.
Noch besser ist ein Plugin wie Shariff – dabei werden gar keine personenbezogenen Daten übertragen! Webseitenbetreiber können die datenschutzfreundlichere Lösung auf ihren eigenen Seiten einbauen. c't hat den Shariff als Open Source auf Github veröffentlicht:
https://github.com/heiseonline/shariff/blob/master/README-de.md
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